Zum Inhalt springen
Kfz-Schaden & Personenschaden

Unverschuldeter Unfall? Regulieren Sie nicht allein.

Die gegnerische Versicherung reguliert nicht in Ihrem Interesse, sondern in ihrem eigenen. Gekürzte Stundensätze, bestrittene Nutzungsausfälle, zu niedriges Schmerzensgeld – das ist Alltag. Wir holen heraus, was Ihnen tatsächlich zusteht.

  • Bei klarer Haftung trägt die Gegenseite in der Regel auch Ihre Anwaltskosten
  • Eigener Sachverständiger statt Prüfdienst der Versicherung
  • Personenschaden vollständig erfasst – nicht nur das Blech
  • Elektrofahrzeug beschädigt? Was in den ersten Tagen zu tun ist
  • Unterlagen verschlüsselt hochladen statt per unverschlüsselter Mail
Bei klarer Haftung trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten

Diese Positionen werden am häufigsten gekürzt

  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Kosten des eigenen Sachverständigen
  • Verdienstausfall bei Krankschreibung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Schmerzensgeld bei HWS-Verletzungen

Prüfen Sie ein Abfindungsangebot der Versicherung nie ungeprüft – mit der Unterschrift sind spätere Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

Was wir für Sie durchsetzen

Sachschaden und Personenschaden gehören zusammen – wir bearbeiten beides.

Fahrzeugschaden

Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Abschleppen, Standkosten und Rückstufungsschaden in Ihrer eigenen Versicherung.

Mobilität

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht verfügbar ist – auch während der Wiederbeschaffungsdauer.

Nebenkosten

Sachverständigenkosten, Attestkosten, Fahrten zu Ärzten und Werkstatt sowie die Unkostenpauschale.

Personenschaden

Wenn nicht nur das Auto beschädigt wurde

Der Personenschaden ist der Bereich, in dem am meisten verloren geht – weil Ansprüche nicht bekannt sind, nicht dokumentiert werden oder zu früh abgefunden werden.

Schmerzensgeld

Bemessen nach Art, Dauer und Folgen der Verletzung – gestützt auf vergleichbare Gerichtsentscheidungen, nicht auf das Angebot der Versicherung.

Verdienstausfall

Entgangenes Einkommen während der Arbeitsunfähigkeit, bei Selbstständigen auch entgangener Gewinn und Betriebsausfall.

Haushaltsführung

Ausfall bei der Führung des Haushalts – ein eigener Schadenposten, auch ohne eingestellte Hilfskraft. Wird regelmäßig übersehen.

Dauerfolgen

Behandlungskosten, Umbauten, Vorbehalt für Spätfolgen. Ein Abfindungsvergleich schließt spätere Ansprüche meist endgültig aus.

Wichtig: Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und dokumentieren, auch wenn Beschwerden erst am Folgetag auftreten. Ohne zeitnahe Dokumentation bestreiten Versicherer den Zusammenhang mit dem Unfall regelmäßig.

So gehen wir vor

Unfall melden

Sie schildern den Hergang und senden vorhandene Unterlagen – Polizeibericht, Fotos, Atteste.

Haftung klären

Wir bewerten die Haftungsquote und beschaffen bei Bedarf die Ermittlungsakte zur Klärung des Hergangs.

Schaden beziffern

Sachverständigengutachten, ärztliche Unterlagen und Einkommensnachweise werden zu einer vollständigen Forderung zusammengeführt.

Durchsetzen

Wir verhandeln mit dem Versicherer und klagen, wenn die Regulierung unzureichend bleibt.

Elektro- oder Hybridfahrzeug? Dann entscheiden schon die ersten Tage: Transport, Batterieprüfung, Wahl des Sachverständigen und der Werkstatt. Melden Sie sich, bevor das Fahrzeug bewegt wird. Zur Seite E-Auto-Unfall

Vorteil aus unserer täglichen Praxis: Wir beschaffen für Versicherer und Schadenabwickler laufend Ermittlungsakten nach § 475 StPO. Diese Routine im Umgang mit Staatsanwaltschaften und Bußgeldstellen nutzen wir auch für Ihren Fall, wenn der Unfallhergang strittig ist.

Unfall kostenlos prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden werktags mit einer Einschätzung zur Haftung und zu Ihren Ansprüchen.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung, keine Verpflichtung
  • Bei klarer Haftung trägt die Gegenseite die Anwaltskosten
  • Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit dem Versicherer
  • Unterlagen verschlüsselt übertragen, Ablage auf unserem Server
Noch nichts unterschrieben? Gut. Melden Sie sich, bevor Sie ein Abfindungsangebot annehmen oder eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen.

1. Zum Unfall

Wie ist die Schuldfrage?
Gab es Verletzungen?

Häufige Fragen

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei klarer Haftung des Unfallgegners gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung zum erstattungsfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei Mithaftung erfolgt die Erstattung anteilig – wir sagen Ihnen vorher, wovon wir ausgehen.

Darf ich den Sachverständigen selbst auswählen?

Ja. Sie dürfen einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen; bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Der von der Versicherung entsandte Prüfdienst arbeitet im Interesse des Versicherers.

Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?

Maßgeblich sind Art und Dauer der Verletzung, der Behandlungsverlauf, bleibende Folgen und das Verschulden. Orientierung geben Schmerzensgeldtabellen mit vergleichbaren Entscheidungen. Entscheidend ist eine lückenlose ärztliche Dokumentation ab dem Unfalltag.

Was ist ein Haushaltsführungsschaden?

Können Sie verletzungsbedingt Ihren Haushalt nicht mehr wie zuvor führen, ist dieser Ausfall ein eigener Schadenposten – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine Hilfe eingestellt haben. Er wird häufig übersehen und erreicht schnell beträchtliche Beträge.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben. Bei Spätfolgen gelten Besonderheiten – warten Sie damit nicht.

Bevor Sie etwas unterschreiben: kurz prüfen lassen.

Abfindungsangebote der Versicherung schließen spätere Ansprüche in der Regel aus. Eine Einschätzung kostet Sie nichts – die Unterschrift kann Sie viel kosten.

Kostenlos · unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden werktags
AnrufenUnfall melden