Ihre Kündigung.
Geprüft in 24 Stunden.
Kostenlos.
Form, Frist, Vollmacht, Sozialauswahl, Anhörung des Betriebsrats: Wir prüfen, wo die Kündigung angreifbar ist, und sagen Ihnen klar, welches Ergebnis realistisch ist – und ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.
Kündigung prüfen lassen
Zwei Angaben genügen. Ein Rechtsanwalt sieht sich Ihren Fall an.
Fast geschafft
Ihre Angaben und die hochgeladene Datei sind bei uns eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden werktags – oder rufen Sie direkt an: 06172 3883522.
Womit wir Ihnen kurzfristig helfen
Drei Situationen, in denen jeder Tag zählt.
Kündigung erhalten
Wir prüfen Form, Frist, Vollmacht, Anhörung des Betriebsrats und den Kündigungsgrund – und sagen Ihnen, ob sich eine Klage lohnt und welche Abfindung realistisch ist.
Aufhebungsvertrag vorgelegt
Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen auslösen. Wir prüfen den Entwurf kurzfristig.
Abmahnung im Personalakte
Eine unberechtigte Abmahnung bereitet oft die Kündigung vor. Wir prüfen sie und verlangen bei Bedarf die Entfernung aus Ihrer Personalakte.
Kostenlose Prüfung Ihrer Kündigung
Vier kurze Angaben genügen. Ein Rechtsanwalt sieht sich Ihren Fall an und meldet sich innerhalb von 24 Stunden werktags bei Ihnen.
- Kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst mit ausdrücklicher Beauftragung.
- Rechtsschutzversicherung? Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Ablage auf unserem Server, anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a BRAO.
- Ohne Rechtsschutz? Wir nennen Ihnen die Kosten vorab – schriftlich und vollständig.
Fast geschafft
Ihre Angaben und die hochgeladenen Unterlagen sind bei uns eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden werktags – oder rufen Sie uns direkt an unter 06172 3883522.
Was ist Ihre Kündigung wert?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht die Abfindung im Kündigungsschutzprozess: Je unsicherer die Kündigung für den Arbeitgeber ist, desto teurer wird für ihn das Festhalten daran.
Deshalb ist die entscheidende Frage nicht „Wie hoch ist die Abfindung?", sondern „Wie angreifbar ist die Kündigung?". Genau das prüfen wir zuerst – der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter.
Kündigung prüfen lassenAbfindungsrechner
Orientierungswert nach der gängigen Faustformel.
So läuft es ab
Vom ersten Kontakt bis zur Entscheidung – ohne Überraschungen.
Anfrage
Sie schildern uns Ihren Fall – online in zwei Minuten oder telefonisch. Kündigung und Arbeitsvertrag helfen uns, sind aber für den Start nicht zwingend.
Ersteinschätzung
Ein Rechtsanwalt prüft die Unterlagen und meldet sich binnen 24 Stunden werktags mit einer klaren Einschätzung: Chancen, Risiken, realistisches Ergebnis.
Kostenklärung
Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ohne Versicherung erhalten Sie vorab eine transparente Kostenübersicht.
Durchsetzung
Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber und erheben – wenn nötig – fristgerecht Kündigungsschutzklage. Sie werden über jeden Schritt informiert.
Ihre Themen im Arbeitsrecht
Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ohne Interessenkonflikt.
Kündigungsschutz
Ordentliche und fristlose Kündigung, betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt. Wir prüfen Form, Frist, Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung.
Abfindung & Aufhebungsvertrag
Verhandlung der Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnisnote, Resturlaub und Rückzahlungsklauseln – und die Vermeidung einer Sperrzeit.
Abmahnung
Prüfung der Berechtigung, Gegendarstellung und Antrag auf Entfernung aus der Personalakte, bevor die Abmahnung zur Kündigung führt.
Gehalt & Eingruppierung
Falsche tarifliche Eingruppierung, ausstehendes Gehalt, Überstunden und Urlaubsabgeltung – auch rückwirkend.
Arbeitszeugnis
Zeugnisnote, verdeckte Formulierungen und Berichtigungsansprüche. Ein schlechtes Zeugnis wirkt jahrelang nach.
Diskriminierung (AGG)
Benachteiligung wegen Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder Behinderung. Achtung: Ansprüche nach dem AGG verfallen bereits nach zwei Monaten.
Was Mandanten berichten
Als mein Arbeitgeber mir mitteilte, dass mein Arbeitsverhältnis beendet wird, war ich völlig ratlos. Die Kanzlei nahm sich meines Falles an und führte mich durch den gesamten Prozess. Am Ende stand eine angemessene Abfindung.
Nach der Kündigung war ich verunsichert und wusste nicht, ob alles korrekt ablief. Man prüfte die Kündigung gründlich, erklärte mir meine Rechte und verhandelte eine faire Lösung.
Ich hatte keine Ahnung, wie ich gegen die Kündigung vorgehen sollte. Die Anwälte waren sehr unterstützend und führten mich durch das Verfahren – ich konnte meinen Arbeitsplatz behalten.
Mandantenberichte, veröffentlicht mit Einwilligung. Namen gekürzt. Jeder Fall wird individuell beurteilt; frühere Ergebnisse lassen keinen Rückschluss auf künftige zu.
Weitere Bereiche der Kanzlei
Kfz-Schaden & Personenschaden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten. Wir setzen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden durch.
Zum Kfz- und Personenschaden →
Ermittlungsakten für Versicherer
Akteneinsicht nach § 475 StPO ist Rechtsanwälten vorbehalten. Für Schadenabteilungen und Regulierer beschaffen wir Straf- und Bußgeldakten – digital, mit Live-Status und zum Festpreis je Akte.
Zum Aktenservice →
Lieber zurückrufen lassen?
Name, Nummer, Wunschzeit – mehr brauchen wir nicht. Wir melden uns im gewählten Zeitfenster.
Fast geschafft
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Wir rufen Sie im gewählten Zeitfenster zurück – oder rufen Sie direkt an unter 06172 3883522.
Häufige Fragen zur Kündigung
Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu klagen?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Geht die Klage später beim Arbeitsgericht ein, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit; die Frist endet am selben Wochentag drei Wochen später.
Was kostet die Prüfung meiner Kündigung?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage. Ohne Rechtsschutz erhalten Sie vorab eine schriftliche Kostenübersicht.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG oder aus einem Sozialplan. Praktisch entstehen Abfindungen im Kündigungsschutzprozess, weil der Arbeitgeber das Risiko eines verlorenen Verfahrens vermeiden will. Als grobe Orientierung gilt ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen auslösen und verzichtet zugleich auf den Kündigungsschutz. Lassen Sie den Entwurf prüfen – auch wenn der Arbeitgeber auf eine sofortige Unterschrift drängt. Ein Tag Bedenkzeit ist üblich und zulässig.
Gilt der Kündigungsschutz auch in kleinen Betrieben?
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Auch im Kleinbetrieb sind Kündigungen aber angreifbar – etwa bei Formfehlern, fehlender Vollmacht, Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung) oder Diskriminierung.
Muss ich zum Arbeitsgericht kommen?
Zum Gütetermin erscheinen wir grundsätzlich für Sie. Ihre persönliche Anwesenheit ist nur erforderlich, wenn das Gericht sie ausdrücklich anordnet. Wir vertreten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten.
Frage noch offen? Dann klären wir sie am Telefon.
Die meisten Fälle lassen sich in wenigen Minuten einschätzen. Je früher wir Ihre Kündigung sehen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
Antwort innerhalb von 24 Stunden werktags · verschlüsselte ÜbertragungIhr Weg zu uns
VICTORIUS ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Oberursel im Taunus. Wir arbeiten mit klaren Prozessen, digitaler Aktenführung und festen Reaktionszeiten – im Arbeitsrecht ebenso wie in der Bearbeitung tausender Ermittlungsakten für Versicherer.
- Antwort auf Anfragen innerhalb von 24 Stunden werktags
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„Erfolgreiche Rechtsberatung bedeutet für mich, juristische Exzellenz mit strategischem Weitblick zu verbinden – und dabei den Menschen nie aus den Augen zu verlieren."
Marcus Meinhardt · Rechtsanwalt und Geschäftsführer · über 30 Jahre Arbeitsrecht
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